Erschreckt Dich die Vorstellung, was es alles zu beachten gibt, wenn Du Dein Business als Unternehmerin startest? Denn genau das ist ein Network Marketing Business: ein selbstständiger Unternehmer. Daher ist es wichtig, dass Du von Anfang an dem „Löwen die Zähne ziehst“. Wenn Du erst einmal weißt, was zu tun ist, macht Steuern und Co. vielleicht immer noch nicht so viel Spaß, aber die Angst davor steht Dir nicht mehr im Weg, um mit Deinem Business richtig durchzustarten. Lerne also, wie Du Dein Gewerbe erfolgreich anmeldest, Steuern meisterst und Dein Business auf feste Füße stellst.
Zu Beginn einer Unternehmensreise steht die Gewerbeanmeldung. Bevor Du überhaupt Einnahmen generieren kannst, musst Du Dein Gewerbe anmelden. Das geht bei Deinem lokalen Gewerbeamt oder online über das Portal Deiner Stadt oder Gemeinde. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind nicht bundesweit einheitlich, sondern werden von den einzelnen Gemeinden und Städten festgelegt und können je nach Region zwischen 10 und 65 Euro liegen. Dieser Schritt ist entscheidend, um legal zu operieren.
Es ist aus Erfahrung ratsam, als Beschreibung Deines Businesses nicht direkt „Network Marketing“ zu verwenden. Diese Bezeichnung ist bei vielen Finanzämtern noch nicht ausreichend bekannt. Besser ist es, auf „Online-Marketing“ oder, je nach Branche, z.B. „Wellnessberatung“ zurückzugreifen.
In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht, Dein Gewerbe bei elster.de anzumelden – und zwar innerhalb von vier Wochen nach der Gewerbeanmeldung. Das Finanzamt nutzt diese Daten, um Deine Steuerlast zu ermitteln, und erst nach der Anmeldung erhält Dein Unternehmen eine Steuernummer. Diese Steuernummer benötigst Du für alle Ein- und Verkäufe im Inland.
Du kannst Dich eigenständig bei Elster anmelden. Es ist jedoch ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, bevor Du alle Daten übermittelst, und mit ihm oder ihr die Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung zu besprechen. Diese Regelung kann besonders für Einsteiger im Network Marketing vorteilhaft sein, da Dein Unternehmen so von der Umsatzsteuer befreit wird.
Voraussetzungen:
Wenn Du die Umsatzgrenze überschreitest, wird automatisch die Regelbesteuerung angewendet. Entscheidest Du Dich gegen die Kleinunternehmerregelung, kannst Du erst nach fünf Jahren wieder wechseln. Die Kleinunternehmerregelung bietet insbesondere Selbstständigen mit geringem Umsatz eine bürokratische Entlastung. Bei der Gründung hast Du die Möglichkeit, diese Regelung zu wählen, sofern Dein Jahresumsatz 22.000 Euro nicht übersteigt. In diesem Fall entfällt die Umsatzsteuerpflicht, jedoch kannst Du auch keinen Vorsteuerabzug beim Finanzamt geltend machen.
Einmal also angemeldet, beginnt dann natürlich das tägliche Geschäft. Alle Einnahmen und Ausgaben müssen sorgfältig aufgezeichnet werden. Einnahmen sind alles, was Du durch Deine Tätigkeiten verdienst – in der Regel die Provision, die Du von der Firma erhältst. Ausgaben umfassen alles, was Du investieren musst, um Dein Geschäft zu führen. Diese Aufzeichnungen bilden die Grundlage für Deine Steuererklärung.
Es ist empfehlenswert, ein separates Geschäftskonto zu eröffnen, um den privaten und geschäftlichen Zahlungsverkehr zu trennen. Dies erleichtert nicht nur die Buchhaltung, sondern schützt auch Deine Privatsphäre.
Der Gewinn, also der Betrag, der nach Abzug aller Ausgaben von den Einnahmen übrig bleibt, bestimmt die Höhe Deiner Steuerlast. Hier empfiehlt sich der Einsatz einer Buchhaltungssoftware oder die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, um sicherzustellen, dass alle Daten korrekt erfasst sind. Wichtig ist, dass Einnahmen nicht gleich Gewinn sind. Es ist daher ratsam, etwa 30% Deiner Einnahmen für die Steuer zurückzulegen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
In Deutschland musst Du nicht nur Dein Gewerbe anmelden, sondern es auch beim Finanzamt melden, abhängig von Deinem Umsatz. Hier entscheidet sich, ob Du als Kleinunternehmerin gelten kannst. Die Wahl der Unternehmensform – vom Einzelunternehmen über GBRs bis hin zu GmbHs – hängt von Deinen Zielen und Deinem Umsatz ab.
Wenn du als Unternehmerin mit einer Umsatzsteuernummer ohne Mehrwertsteuer bei deinem Networkunternehmen einkaufst, musst Du das auch so in Deiner Buchhaltung verbuchen. Das nennt sich nämlich innergemeinschaftlicher Erwerb. Und die Einnahme musst Du dann bei Elster als zusammenfassende Meldung unter Sonstiges melden.
Alles, was Du als Gewinn erzielst, ist steuerpflichtig. Dazu gehören die Einkommenssteuer und, sofern Du nicht als Kleinunternehmerin registriert bist, auch die Umsatzsteuer. Diese musst Du dann monatlich oder vierteljährlich an das Finanzamt abführen, abhängig von Deinen Umsätzen. Du kannst jedoch viele geschäftliche Ausgaben steuerlich absetzen, z. B. Proben, Geschenke für Kundenwerbung, Büroausstattung wie Computer und Materialien sowie Hotelbelege, wenn Du Dein Team besuchst. Es ist wichtig, alle Quittungen aufzubewahren. Da das Finanzamt nicht alles anerkennt und oft Positionen streicht, ist es besser, etwas mehr anzugeben und ihnen die Möglichkeit zu geben, etwas wegzustreichen, meinte jedenfalls mein Steuerberater, haha.
Dieser Überblick über die wichtigsten steuerlichen Aspekte im Network Marketing hilft Dir, Dein Business richtig zu starten und ihm die nötige Ernsthaftigkeit zu verleihen. Ein professioneller Start mit der richtigen Steuerberatung und fundierten Informationen kann Dir helfen, diese Herausforderungen zu meistern und langfristig erfolgreich zu sein.
Hilfreiche Ressourcen:
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In Deutschland gibt es einige Fälle, in denen ein unabhängiger Vertriebspartner nicht umsatzsteuerpflichtig ist:
Kleinunternehmerregelung: Ein Vertriebspartner kann als Kleinunternehmer gelten, wenn sein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und voraussichtlich im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro nicht überschreiten wird. Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen ausweisen und abführen, dürfen jedoch auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Umsätze unterhalb der Besteuerungsgrenzen: Wenn die Umsätze sehr gering sind und bestimmte Freibeträge nicht überschreiten, kann es sein, dass keine Umsatzsteuer erhoben wird. Diese Grenzen sind jedoch in der Regel so niedrig, dass sie für aktive Vertriebspartner selten relevant sind.
Nicht steuerbare Umsätze: In sehr speziellen Fällen können bestimmte Arten von Umsätzen als nicht steuerbar gelten, z.B. wenn die Tätigkeit ausnahmsweise nicht als gewerblich oder beruflich eingestuft wird. Dies ist allerdings bei typischen Vertriebspartnern im Network Marketing selten der Fall.
Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen, einen Steuerberater zu kontaktieren, der mit den spezifischen Gegebenheiten des Direktvertriebs und der Network Marketing-Struktur vertraut ist, um sicherzustellen, dass du alle steuerlichen Pflichten korrekt erfüllst.
Liebe Grüsse und viel Erfolg in deinem Business.
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